Gesetzesartikel
Art. 21 IRSG – Gemeinsame Bestimmungen
5 Entscheide, in denen Art. 21 IRSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- A. Sàrl beantragt Aufhebung der Beschlagnahme von Platin-Schmelzgut: Beschwerde nicht zugelassen, da fehlende Parteistellung und unklare Eigentumsverhältnisse (Art. 74a Abs. 4 lit. c IRSG)
- Kontoinhaber rügt fehlende Akteneinsicht und Unzulässigkeit der Rechtshilfe an Israel: Gehörsverletzung und Sachverhaltsvorwurf werden zurückgewiesen, Herausgabe der Bankunterlagen bestätigt (Art. 80b IRSG)
- Tochter eines Beschuldigten verlangt vollständige Akteneinsicht im internationalen Rechtshilfeverfahren gegen ihre Eltern: Einsicht in zurückgezogenes erstes Ersuchen abgelehnt, Herausgabe von Bankunterlagen an Israel bestätigt (Art. 80b IRSG)
- Beschwerde gegen Herausgabe von Bankunterlagen im internationalen Rechtshilfeverfahren an Israel: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, doppelte Strafbarkeit und Verhältnismässigkeit gegeben (Art. 74 IRSG)
- FIFA-Funktionär aus Nicaragua wird an die USA ausgeliefert: Keine Strafbarkeitsbedingung durch fehlende Klage, keine willkürliche US-Zuständigkeit, Vorrangentscheid rechtmäßig (Art. 84 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.