Gesetzesartikel
Art. 20a BVG – Weitere begünstigte Personen
5 Entscheide, in denen Art. 20a BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pensionskasse setzt dreijährige Lebensgemeinschaft für Hinterlassenenleistung fest: Reglement widerspricht gesetzlichem Mindestkriterium von fünf Jahren (Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG)
- Lebenspartnerin beansprucht Todesfallkapital aus beruflicher Vorsorge: Testament als Alleinerbin reicht nicht als Begünstigungserklärung (Art. 20a Abs. 1 BVG)
- Lebenspartnerin erhält Säule-3a-Kapital nicht: Unterstützungsdauer unter zwei Jahren genügt nicht (Art. 2 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 BVV 3)
- Lebensgefährtin erhält kein Todesfallkapital: Unterstützung nur 22 Monate, keine erhebliche Hilfe gemäss Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG
- Hinterlassenenrente für eingetragene Partnerin: Getrennte Wohnungen schliessen gemeinsame Haushaltung aus (Art. 20a BVG, § 38 PKG BS)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.