Gesetzesartikel
Art. 2 KG – Geltungsbereich
5 Entscheide, in denen Art. 2 KG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- WEKO verfügt Unterlassungsanordnung gegen Bauunternehmen nach Kartellverstössen: Präventive Massnahme trotz direkter Sanktionierung zulässig und verhältnismässig (Art. 30 Abs. 1 KG)
- Autohändler vereinbaren gemeinsame Rabattpolitik für VW-Neuwagen: Horizontale Preisabrede festgestellt, aber Verbotsmassnahmen wegen fehlender Wiederholungsgefahr aufgehoben (Art. 30 Abs. 1 KG)
- Steuerliche Absetzbarkeit von EU-Wettbewerbsbussen bei Aktiengesellschaften: Grundsätzlich nicht abzugsfähig, Rückweisung zur Prüfung des Gewinnabschöpfungsanteils (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Lizenzvertrag mit absolutem Gebietsschutz für Österreich verstösst gegen Kartellgesetz: Vertikale Wettbewerbsabrede nach Art. 5 Abs. 4 KG ist unzulässig (Art. 5 Abs. 4 KG)
- SWITCH darf Tochterfirma switchplus.ch bewerben: Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bei privatrechtlicher Werbetätigkeit (Art. 27, 35 Abs. 2, 94 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.