Gesetzesartikel
Art. 2 BVG – Obligatorische Versicherung der Arbeitnehmer und der Arbeitslosen
5 Entscheide, in denen Art. 2 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sozialarbeiter mit Nebentätigkeit als Familienbegleiter beim selben Arbeitgeber: Beitragspflicht für zusammengerechnete Löhne nach Art. 2 Abs. 1 BVG (Art. 2 Abs. 1 BVG)
- Arbeitgeberin klagt gegen Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung BVG: Falsche Lohnbasis für C._______ führt zu Teilabänderung der Verfügung, Verletzung der Mitwirkungspflicht führt zu Kostenlast (Art. 11 Abs. 1 BVG)
- Ehefrau fordert höhere Entschädigung aus Ehevertrag für Mitarbeit im Familienbetrieb: Auslegung des Vertrags zugunsten des Ehemanns, da kein natürlicher Konsens über Umfang des Eigenguts feststellbar (Art. 165 ZGB)
- Arbeitgeberin beantragt Korrektur der BVG-Beiträge wegen effektiv tieferer Lohnauszahlung: Beitragspflicht bleibt auf Grundlage der vereinbarten Löhne bestehen (Art. 8 BVG)
- Versicherter erhält Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung trotz bestehender Anstellung bei eigener GmbH: Anspruch auf erneute Einrichtung eines Freizügigkeitskontos abgelehnt (Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.