Gesetzesartikel
Art. 197 BV – Übergangsbestimmungen nach Annahme der Bundesverfassung vom 18. April 1999
6 Entscheide, in denen Art. 197 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde wehrt sich gegen Baubewilligung für Zweitwohnungsausbau: Nichtigkeit wegen fehlender gesetzlicher Grundlage (Art. 75b BV)
- Quartierplaneinleitung trotz geänderter Verhältnisse: Überprüfung der Bauzone wegen Zweitwohnungsinitiative geboten (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Baubewilligung für Zweitwohnungen in Davos: Anwendbarkeit von Art. 75b BV trotz Einreichung vor Abstimmung (Art. 75b Abs. 1 BV)
- Zweitwohnungsbau in Gemeinde mit >20% Anteil: Verfassungsartikel sofort anwendbar, Baubewilligung aufgehoben (Art. 75b BV)
- Beschwerdelegitimation von Helvetia Nostra gegen Baubewilligungen für Zweitwohnungen: Bundesaufgabe bejaht, Rückweisung (Art. 12 NHG; Art. 75b BV)
- Kind mit Wahrnehmungsstörung: Integrierte Sonderschulung statt Institution, kein Anspruch auf optimale Förderung (Art. 19, 62 Abs. 3 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.