Gesetzesartikel
Art. 191 DBG – Verfahren gegen Täter, Gehilfen und Anstifter
5 Entscheide, in denen Art. 191 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ESTV kopiert elektronische Daten vor Ort bei Hausdurchsuchung: Kein schwerer Verfahrensmangel, Entsiegelungsbeschluss teilweise aufzuheben und an Vorinstanz zurückzuweisen (Art. 50 VStrR)
- Kontoinhaberin beantragt Siegelung edierter Bankunterlagen im Steuerstrafverfahren: Entsiegelungsverfahren zwingend einzuleiten, da konkrete Anhaltspunkte für Kontenverbindungen bestehen (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Vier in Panama domizilierte Firmen beantragen Siegelung von bei Dritten sichergestellten Unterlagen: Kein Gewahrsam und unzureichende Substantiierung führen zur Ablehnung des Siegelungsbegehrens (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Eidgenössische Steuerverwaltung beantragt Entsiegelung von Steuerunterlagen der A. AG: Kein hinreichender Tatverdacht und fehlender Deliktskonnex führen zur Abweisung (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Gesellschaft stellt Verwaltungsratsdelegierten unentgeltlich Wohnung zur Verfügung: Aufrechnung eines kalkulatorischen Mietzinses und Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung rechtmässig (Art. 58 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.