Gesetzesartikel
Art. 19 StPO – Erstinstanzliches Gericht
5 Entscheide, in denen Art. 19 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer rügt Überschreiten der Urteilskompetenz des Einzelgerichts durch Verhängung einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten und einer Geldstrafe: Kumulation beider Sanktionen zur Prüfung der Zuständigkeit verneint (Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO)
- Beschwerdeführer rügt Verletzung seiner Rechte durch Erhöhung der Freiheitsstrafe im Berufungsverfahren über die Einzelgerichtsgrenze hinaus: Bundesgericht lehnt Bindungswirkung ab, Straferhöhung zulässig (Art. 19 Abs. 2 i.V.m. Art. 398 Abs. 2 StPO)
- Einzelrichter verurteilt wegen mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand: Aufhebung des Urteils wegen Überschreitung der Urteilskompetenz bei Gesamtfreiheitsentzug von 46 Monaten (Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO)
- Beschwerde gegen Aufhebung therapeutischer Massnahme und Anordnung der Verwahrung: Einzelrichterentscheid verletzt Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO (Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO)
- Unterbringung in geschlossener Einrichtung nach Art. 59 Abs. 3 StGB ist Vollzugsfrage der Behörden (Art. 59 Abs. 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.