Gesetzesartikel
Art. 189 StGB – Sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
5 Entscheide, in denen Art. 189 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mehrere qualifizierte sexuelle Nötigungen und qualifizierte Vergewaltigung mit Grausamkeit: Würgen, Schläge, Drohungen, Ejakulation ins Gesicht und Fortsetzung trotz Schmerzen und Schreien (Art. 189 Abs. 3 und Art. 190 Abs. 3 aStGB)
- Ausländer wegen Schändung verurteilt: Landesverweisung mangels rechtsgenügender Interessenabwägung aufgehoben (Art. 66a Abs. 2 StGB)
- Stiefvater missbraucht acht- bis zehneinhalbjährige Stieftochter im gemeinsamen Haushalt: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung wegen psychischen Drucks durch Geheimhaltung und Manipulation (Art. 190 Abs. 1 und Art. 189 Abs. 1 StGB)
- Mehrere Fälle sexueller Nötigung gegen männliche Opfer: Verurteilung wegen Gewaltanwendung und Drohung trotz fehlender Verletzungen und geringer Zwangsintensität (Art. 189 Abs. 1 StGB)
- Sexuelle Nötigung mit Betäubungsmittel: Lebenslängliche Verwahrung mangels besonders schwerer Integritätsverletzung aufgehoben (Art. 64 Abs. 1bis lit. a StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.