Gesetzesartikel
Art. 183 ZPO – Grundsätze
5 Entscheide, in denen Art. 183 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführerin erhält Aufhebung des Zwischenentscheids wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Abweisung eines Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen und willkürlicher Parteientschädigung (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 58 Abs. 1 ZPO)
- Pharmaunternehmen beantragt Aufrechterhaltung eines Patents mit spezifischer Wirkstoffkombination: Kombination aus zwei Listen ohne unmittelbare Offenbarung verletzt Art. 123 Abs. 2 EPÜ (Art. 26 Abs. 1 lit. c PatG)
- Werkeigentümerin haftet für durchbrochenes Gerüstbrett trotz Übergabe an Bauherr: Mangel bei bestimmungsgemässer Nutzung nach Art. 58 OR
- Versicherter bestreitet Arbeitsunfähigkeit: Privatgutachten der Versicherung ist im Zivilprozess kein Beweismittel (Art. 168 Abs. 1 ZPO)
- Vorsorgliche Beweisführung: Gerichtliches Gutachten für Verkehrsunfall 2010 zulässig, für 2005 wegen bestehendem MEDAS-Gutachten abgelehnt (Art. 158 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.