Gesetzesartikel
Art. 168 ZPO: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 168 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer klagt negativ auf Nichtbestehen einer Forderung aus Haustürgeschäft über Faksimile-Buch: Bundesgericht tritt nicht in Zivilbeschwerde ein, weil Streitwert zu gering und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (Art. 74 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a BGG)
- Lindt klagt gegen Lidl wegen Nachahmung des Goldhasen: Verwechslungsgefahr bejaht, Unterlassungsverbot zugesprochen (Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG)
- Ehefrau fordert höhere Entschädigung aus Ehevertrag für Mitarbeit im Familienbetrieb: Auslegung des Vertrags zugunsten des Ehemanns, da kein natürlicher Konsens über Umfang des Eigenguts feststellbar (Art. 165 ZGB)
- Werkeigentümerin haftet für durchbrochenes Gerüstbrett trotz Übergabe an Bauherr: Mangel bei bestimmungsgemässer Nutzung nach Art. 58 OR
- Versicherter bestreitet Arbeitsunfähigkeit: Privatgutachten der Versicherung ist im Zivilprozess kein Beweismittel (Art. 168 Abs. 1 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.