Gesetzesartikel
Art. 152 DBG – Verwirkung
5 Entscheide, in denen Art. 152 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Generalunternehmung verrechnet Provisionen für Hypothekarvermittlung über Alleinaktionär: Aufrechnung unwirksam, da Geschäft nicht 'der Natur nach' der Gesellschaft zusteht (Art. 321a OR, Art. 464 OR, Art. 717 OR)
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Überlebender Ehegatte hinterzieht Vermögen in Liechtenstein: Vereinfachte Nachbesteuerung nach Tod der Ehefrau scheitert, weil er selbst Täter der Hinterziehung ist (Art. 153a DBG)
- Steuerpflichtige erheben Einsprache nur gegen kantonale Einschätzung, nicht gegen Bundessteuerveranlagung: Einsprache für direkte Bundessteuer 2006 unwirksam, Nachbesteuerung nach Art. 151 DBG zu prüfen (Art. 132 Abs. 1 DBG)
- Direkte Bundessteuer: Absolute Verjährung tritt während Bundesgerichtsverfahren ein; Nichteintreten auf Nachsteuerfestsetzung (Art. 120 Abs. 4, Art. 152 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.