Gesetzesartikel
Art. 15 IVG – Berufsberatung
5 Entscheide, in denen Art. 15 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit psychischen und chronischen Schmerzbeschwerden scheitert bei allen Eingliederungsversuchen: IV-Gutachten mangels interdisziplinärer Konsensbeurteilung und Verletzung des Grundsatzes 'Eingliederung vor Rente' (Art. 8 IVG)
- Ehemaliger Grenzgänger mit wiederholten Knieoperationen und psychiatrischen Diagnosen verlangt Invalidenrente und berufliche Massnahmen: Unvollständige medizinische Abklärung führt zur Rückweisung an IV-Stelle (Art. 44 Abs. 5 ATSG)
- IV-Stelle lehnt Kostenübernahme für Aufenthalt in sozialtherapeutischer Institution ab: Berufsberatung nach Art. 15 IVG nicht gegeben, da primär Sozialrehabilitation und Schulstoffaufholung im Vordergrund standen
- Mann mit ADHS und Depression beantragt rückwirkende ganze Invalidenrente: Arbeitsfähigkeit seit 30. Mai 2018 festgestellt, Anspruch verneint (Art. 7 ATSG)
- Versicherter mit Alkoholkonsum und Schulterbeschwerden: Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen trotz fehlender Abstinenz nicht ausgeschlossen (Art. 7 Abs. 2 lit. d IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.