Gesetzesartikel
Art. 147 ZPO – Säumnis und Säumnisfolgen
6 Entscheide, in denen Art. 147 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Klage auf Nichtigkeit einer letztwilligen Verfügung und Feststellung der Erbunwürdigkeit: Kein effektiver Schlichtungsversuch führt zur Ungültigkeit der Klagebewilligung (Art. 201, 204, 209 ZPO)
- Scheidungsklage: Nichteintreten wegen fehlendem Prozesskostenvorschuss unwirksam, da keine Prozessvoraussetzung (Art. 59 ZPO)
- Beschwerdeführerin lehnt Videokonferenz-Hauptverhandlung ab: Keine gesetzliche Grundlage in der ZPO, Beschwerde gutgeheissen (Art. 228 ff. ZPO)
- Kläger reicht Schlichtungsgesuch ein, Beklagter kündigt vorab Nichterscheinen an: Friedensrichter darf Kläger nicht dispensieren, Klagebewilligung ohne Schlichtungsverhandlung ungültig (Art. 199 Abs. 1 ZPO)
- GmbH-Ausschluss eines Minderheitsgesellschafters wegen Einmischung in operative Tätigkeit und schwerem Zerwürfnis: Vorinstanz verletzt rechtliches Gehör, Bundesgericht hebt Urteil auf (Art. 823 OR)
- Ausländische Patentinhaberin klagt vor Bundespatentgericht: Zustellung an im Patentregister eingetragene Vertreterin unzulässig, Abwesenheitsurteil wirksam (Art. 137 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.