Gesetzesartikel
Art. 14 StHG – Bewertung
5 Entscheide, in denen Art. 14 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute mit Grundstücken im Kanton Thurgau verlangen Ertragswertbewertung in Zürich für Steuerausscheidung: Abstellung auf Liegenschaftskanton entspricht Verfassung (Art. 127 Abs. 1–3 BV, Art. 14 Abs. 1–2 StHG)
- Eheleute mit steuerlichem Wohnsitz in Schaffhausen erwerben Wohnung in Italien: Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert werden auf Basis von 80 bzw. 5,0 Prozent festgesetzt (Art. 127 Abs. 2 BV)
- Verein mit Immobilien in 19 Kantonen: Interkantonale Kapitalsteuerausscheidung nach objektmässiger Zuweisung der Liegenschaften und repartitionsquotenmässiger Verlegung der Schulden (Art. 127 Abs. 3 BV)
- Steuerpflichtige klagt gegen Erhöhung des Vermögenssteuerwerts ihres Miteigentumsanteils an Mehrfamilienhaus: Individualschätzung bei Unterschreitung der 70-Prozent-Grenze zulässig (Art. 14 Abs. 1 StHG)
- Kanton Bern setzt Ziel-Medianwert von 70 Prozent des Verkehrswerts für amtliche Werte fest: Bundesgericht hebt Regelung auf, weil sie gegen Art. 14 StHG verstösst
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.