Gesetzesartikel
Art. 138 ZPO – Form
5 Entscheide, in denen Art. 138 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldner bestreitet Konkurseröffnung mit verfassungsrechtlichen Rügen: Rügen ungenügend, Beschwerde abgewiesen (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Zahnarzt verschleiert Vermögen durch Überweisungen auf Konten seiner minderjährigen Töchter und neue Bankkonten: Mehrfacher Pfändungsbetrug gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB festgestellt
- Gesellschaft beantragt Wiederherstellung der Berufungsfrist nach Auflösungsentscheid: Zustellung an Domizilhalterin rechtsgenügend, Fristwiederherstellung abgelehnt (Art. 148 Abs. 1 BGG)
- Krankenversicherer beseitigt Rechtsvorschlag mit A-Post Plus: Zustellung wirksam, Fortsetzung der Betreibung zulässig (Art. 79 SchKG)
- Nachbarn klagen auf Zurückschneiden von Thuja, Lorbeer, Kirsche und Bambus: Beschwerde wegen ungültiger Klagebewilligung und Verletzung des rechtlichen Gehörs abgewiesen (Art. 688 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.