Gesetzesartikel
Art. 132 StPO – Amtliche Verteidigung
5 Entscheide, in denen Art. 132 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kostenauflage bei Einstellung: Zivilrechtlich vorwerfbare AHVG-Verstösse rechtfertigen Teilbelastung, Bagatellfall verneint amtliche Verteidigung (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Wirtschaftsprüfer kauft Aktien der Zielbank während laufender Übernahmeverhandlungen: Insiderhandel nach aArt. 161 StGB liegt vor, da Übernahmeabsichten konkret, vertraulich und kursrelevant waren (aArt. 161 Ziff. 1 StGB)
- Beschuldigter vermittelt Anlagen im Schneeballsystem: Kostenauflage und Entschädigungsverweigerung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter beantragt amtliche Verteidigung wegen Drohung und grober Verkehrsverstöße: Kein Anspruch auf notwendige oder amtliche Verteidigung bei fehlender Schwere und Komplexität (Art. 130 lit. b und c StPO)
- Beschuldigter erhält Wunschverteidiger: Kanton darf Vorschlagsrecht nicht von Offenlegung der Finanzen abhängig machen (Art. 133 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.