Gesetzesartikel
Art. 130 OR – Beginn der Verjährung
6 Entscheide, in denen Art. 130 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schuldner weist Verjährungseinrede erfolgreich ein: Betreibungsbegehren beim örtlich unzuständigen Amt unterbricht Verjährung nicht, weil Zahlungsbefehl nicht zugestellt wurde (Art. 135 Ziff. 2 OR)
- Erben verlangen Schadenersatz vom Willensvollstrecker: Ansprüche verjähren bereits mit Pflichtverletzung während des Mandats, nicht erst nach dessen Ende (Art. 127 OR)
- Schuldanerkennung vom 3./4. Dezember 1991: Verjährungseinspruch erfolgreich, keine einredeabstrakte Schuldanerkennung (Art. 127 OR, Art. 130 Abs. 1 OR, Art. 17 OR, Art. 18 OR)
- Personalverleiherin muss Vorsorgebeiträge für eingesetzte Mitarbeitende entrichten, wenn der Einsatzbetrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags fällt (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Erben geltend machen Genugtuungsanspruch wegen Asbestmesothelioms: Ansprüche sind nach zehnjähriger absoluter Verjährungsfrist verjährt (Art. 60 Abs. 1 OR)
- Erben eines Asbestopfers klagen gegen ehemaligen Arbeitgeber: Absolute Verjährungsfrist beginnt erst mit Beendigung der ununterbrochenen Asbestexposition (Art. 127 OR i.V.m. Art. 130 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.