Gesetzesartikel
Art. 127 StPO: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 127 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rechtsanwältin führt Beschwerde gegen Einziehung nach Tod des Mandanten: Transmortale Vollmacht wirksam, Vorinstanz muss Erben persönlich einbeziehen (Art. 35 Abs. 1 OR)
- Beschuldigter will Stiefvater als Verteidiger im Übertretungsstrafverfahren zulassen: Anwaltsmonopol gilt auch für nicht berufsmässige Verteidigung, kantonale Ausnahme fehlt (Art. 127 Abs. 5 StPO)
- Fahrer mit dreifachem THC-Grenzwert im Blut: Fahrunfähigkeit gesetzlich nachgewiesen, Beweisverwertung zulässig trotz fehlendem Anwalt bei Blutentnahme (Art. 34 VSKV-ASTRA)
- Beschuldigter verlangt Anwesenheit seines Verteidigers bei psychiatrischer Exploration: Kein gesetzlicher oder grundrechtlicher Anspruch, Beschwerde abgewiesen (Art. 147 Abs. 1 StPO)
- Berufungserklärung nur von Kanzleimitarbeiterin unterschrieben: Nichteintreten wegen überspitztem Formalismus aufgehoben (Art. 29 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.