Gesetzesartikel
Art. 12 EMRK – Recht auf Eheschliessung
5 Entscheide, in denen Art. 12 EMRK eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger schwedischer Verurteilung wegen Vergewaltigung beantragt Aufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung und zum Familiennachzug: Ablehnung gerechtfertigt, da Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG vorliegt und kein überwiegendes Interesse am Familienleben in der Schweiz besteht (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Asylsuchender reist wegen Verlobter in die Schweiz: Keine Flüchtlingseigenschaft festgestellt, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylbewerber mit religiöser Eheschliessung in Eritrea verlangen Korrektur ihres Zivilstands im ZEMIS: Datenberichtigung wegen unrichtiger Erfassung als ledig (religiös getraut) statt verheiratet (Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 25 Abs. 3 Bst. a DSG)
- Ehegatte beantragt Teilurteil im Scheidungspunkt wegen Wiederverheiratungswunsch und langem Verfahren: Liquidität und unzumutbare Dauer rechtfertigen Ausnahme vom Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils (Art. 283 ZPO)
- Familiennachzug nach Heirat während Schengenbesuchervisums: Behörde muss Gesuch prüfen, prozeduraler Aufenthalt gewährt (Art. 17 Abs. 2 AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.