Gesetzesartikel
Art. 12 AHVG – Beitragspflichtige Arbeitgeber
5 Entscheide, in denen Art. 12 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Baufirma zahlt über eine GmbH mehr als eine Million Franken: Zahlungen vor Handelsregistereintrag und fehlende Dokumentation führen zur Qualifizierung als prämienpflichtiger Lohn (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Uber-Fahrer in der Schweiz gelten als unselbstständig erwerbstätig: Weisungsabhängigkeit und fehlendes Unternehmerrisiko führen zur Beitragspflicht der Uber B.V. (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Amateur-Eishockeyspieler und -trainer mit integriertem Vertrag erhält Unfallversicherungsschutz: Berufsunfall während Spiel, Zuständigkeit der ÖKK nach Vertragsübernahme durch Hilfsgesellschaft (Art. 1a Abs. 1 UVG)
- A.________ Suisse GmbH muss für Marketer paritätische AHV-Beiträge zahlen: Tätigkeit als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Ausgleichskasse will Uber Switzerland GmbH als Betriebsstätte eines ausländischen Arbeitgebers zur Sozialversicherungsbeitragspflicht heranziehen: Ablehnung, da nur der Arbeitgeber beitragspflichtig ist (Art. 12 Abs. 2 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.