Gesetzesartikel
Art. 117 StGB – Fahrlässige Tötung
5 Entscheide, in denen Art. 117 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hausarzt verschreibt Cefuroxim ohne Kenntnis einer Penicillinallergie: Fahrlässige Tötung mangels Sorgfaltspflichtverletzung verneint (Art. 117 StGB)
- Lastwagenlenker biegt rechts ab und überrollt Radfahrer: Keine fahrlässige Tötung, da Einspuren korrekt und Rechtsvorbeifahren unzulässig (Art. 117 StGB)
- Notwehrexzess nach verbaler Provokation: Entschuldbarkeit verneint, Strafmilderung nach Art. 16 Abs. 1 StGB (Art. 111 StGB)
- Sicherheitsbeauftragter haftet für Lawinentod: Garantenstellung durch faktische Übernahme der Sicherungspflicht (Art. 11 StGB)
- Asbestopfer als Jugendlicher: Fahrlässige Tötung bejaht, Opferstellung anerkannt, Sache zurückgewiesen (Art. 117 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.