Gesetzesartikel
Art. 11 StGB – Begehen durch Unterlassen
5 Entscheide, in denen Art. 11 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Hausarzt verschreibt Cefuroxim ohne Kenntnis einer Penicillinallergie: Fahrlässige Tötung mangels Sorgfaltspflichtverletzung verneint (Art. 117 StGB)
- Nachbarin weigert sich, Fahrzeug aus Wegrecht zu entfernen: Nötigung durch Unterlassen verneint, da keine Garantenstellung nach Art. 11 StGB und keine zivilrechtliche Beseitigungspflicht nach Art. 737 ZGB
- Zwei Cousinen zünden je zwei Feuerwerksraketen; Brand durch unbekannte Rakete: Keine fahrlässige Mittäterschaft ohne Nachweis gemeinsamen sorgfaltswidrigen Entschlusses (Art. 222 Abs. 1 StGB)
- Sicherheitsbeauftragter haftet für Lawinentod: Garantenstellung durch faktische Übernahme der Sicherungspflicht (Art. 11 StGB)
- Versicherungsbezug trotz verbesserter Gesundheit: Kein Betrug durch Unterlassen mangels Garantenstellung; Betrugsversuch und Beschlagnahmebruch teils bestätigt (Art. 146 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.