Gesetzesartikel
Art. 108 OR – Ohne Fristansetzung
5 Entscheide, in denen Art. 108 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stadt klagt gegen Softwareanbieter wegen Täuschung und Rücktritt: Handelsgericht zuständig für konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag der Stadt (Art. 6 Abs. 3 ZPO)
- Bundesangestellte weigert sich, Reorganisationsvereinbarung vorbehaltlos zu unterzeichnen: Kündigung aus sachlich hinreichendem Grund, aber zu früh – Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2016 zu erstrecken (Art. 104e BPV)
- Krankentaggeldanspruch bei verspäteter Meldung: Anspruch ab Kenntnis des Versicherers vom Versicherungsfall trotz formaler Verletzung der Anzeigepflicht (Art. 38 Abs. 1 VVG)
- Kraftwerkbetreiberin fordert Verzinsung von Akontozahlungen für Systemdienstleistungen: Kein Verzug oder Bereicherungszins wegen fehlender Mahnung und fehlender Ersparnis (Art. 102 OR, Art. 62 OR)
- Kraftwerkbetreiber verlangen Rückerstattungszins ab Zeitpunkt der Akontozahlung: Verzugszins erst ab 10. Februar 2011 geschuldet (Art. 102 ff. OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.