Gesetzesartikel
Art. 10 ANAG – Bewilligungspflicht bei Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
6 Entscheide, in denen Art. 10 ANAG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Deutscher Unionsbürger mit Pädosexualität: Ausweisung während stationärer Massnahme zulässig, Entscheidung vor Vollzugsende geboten (Art. 10, 11 ANAG, Art. 70 VZAE)
- Ausweisung eines anerkannten kambodschanischen Flüchtlings wegen Schiesserei unverhältnismässig mangels konkreter Wiederholungsgefahr (Art. 10 Abs. 1 lit. a ANAG)
- Ausweisung türkischer Vater wegen Verdachts auf Zwangsverheiratung unverhältnismässig nach 25 Jahren Aufenthalt (Art. 10 Abs. 1 lit. b ANAG)
- Nichtverlängerung Aufenthaltsbewilligung wegen schwerer Kriminalität: gegenwärtige Gefährdung trotz Zweiter Generation bejaht (Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA)
- Ausweisung italienischer Drogenhändler trotz bedingtem Vollzug der Landesverweisung zulässig nach FZA und EMRK
- Türkischer anerkannter Flüchtling mit Niederlassungsbewilligung: Kantonswechsel wegen Arbeitsscheu zu Unrecht verweigert (Art. 10 ANAG, Art. 65 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.