Pharmaunternehmen beantragt Nichtigkeit eines ergänzenden Schutzzertifikats wegen versäumter Antragsfrist: Liste der Nichtigkeitsgründe nach Art. 140k PatG ist abschliessend (Art. 140k PatG)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 145 III 91 · ATF 145 III 91 · DTF 145 III 91
- Datum
- 07.12.2018
- Geschäftsnummer
- 4A_415/2018
- Abteilung
- I. Zivilrechtliche Abteilung
- Ausgang
- Abgewiesen
Tragende Normen
Art. 42 BGG Art. 100 BGG Art. 106 BGG Art. 47 PatG Art. 140f PatG Art. 140g PatG Art. 140k PatG
Zusammenfassung
Eine Pharmafirma (Beschwerdeführerin) klagte gegen zwei andere Unternehmen (Beschwerdegegnerinnen), die Inhaberinnen eines ergänzenden Schutzzertifikats für einen Wirkstoff sind. Die Beschwerdeführerin stellte ein Generikum her und machte geltend, das Schutzzertifikat sei nichtig, weil die Antragsfrist für dessen Erteilung versäumt worden sei und das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zu Unrecht eine Wiedereinsetzung in diese Frist gewährt habe. Das Bundespatentgericht wies die Klage ab, worauf die Beschwerdeführerin beim Bundesgericht Beschwerde einlegte. Streitig war, ob die Nichteinhaltung der Antragsfrist oder eine fehlerhafte Wiedereinsetzung zur Nichtigkeit des Zertifikats führen kann.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass die Liste der Nichtigkeitsgründe für ergänzende Schutzzertifikate in Art. 140k PatG abschliessend ist und nicht durch zusätzliche Gründe ergänzt werden kann. Damit kann die Nichtigkeit des Zertifikats nicht aufgrund einer versäumten Antragsfrist oder einer fehlerhaften Wiedereinsetzung geltend gemacht werden, da diese Umstände nicht unter die in Art. 140k PatG genannten Nichtigkeitsgründe subsumiert werden können. Auch die europäische Rechtsprechung zum entsprechenden EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 469/2009) bestätigt diesen abschliessenden Charakter der Nichtigkeitsgründe und lässt keine Ergänzung zu. Ferner stellte das Bundesgericht klar, dass die Verfügung des IGE über die Wiedereinsetzung nicht nichtig ist, da es sich bei der angeblichen Fehleinschätzung um keinen offensichtlichen oder schwerwiegenden Mangel handelt, der die absolute Unwirksamkeit der Verfügung begründen würde; vielmehr ist die Verfügung anfechtbar, aber nach Ablauf der Anfechtungsfrist rechtskräftig geworden. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten von Fr. 9'500.-- und hat den Beschwerdegegnerinnen Parteikosten von Fr. 11'500.-- zu ersetzen. Diese Entscheidung klärt endgültig, dass die Nichtigkeit eines ergänzenden Schutzzertifikats ausschliesslich auf die in Art. 140k PatG abschliessend geregelten Gründe gestützt werden kann und dass Verwaltungsakte des IGE nur bei schwerwiegenden, offensichtlichen Mängeln als nichtig anzusehen sind.
Regeste
Art. 26, 47, 140f und 140k PatG; ergänzende Schutzzertifikate, Nichtigkeit. Die Aufzählungen der Nichtigkeitsgründe gemäss Art. 26 und 140k PatG sind abschliessend (E. 2.2). Die Nichteinhaltung der Antragsfrist gemäss Art. 140f PatG bzw. eine vom Institut für Geistiges Eigentum fehlerhaft angeordnete Wiedereinsetzung in den früheren Stand (Art. 47 PatG) kann nicht unter einen Nichtigkeitsgrund gemäss Art. 140k PatG subsumiert werden (E. 2.3). Regeste Art. 26, 47, 140f et 140k LBI; certificats complémentaires de protection, nullité. Les énumérations des causes de nullité des art. 26 et 140k LBI sont limitatives (consid. 2.2). Le non-respect du délai pour le dépôt de la demande selon l'art. 140f LBI ou une réintégration en l'état antérieur ordonnée de manière erronée par l'Institut fédéral de la propriété intellectuelle (art. 47 LBI) ne tombent pas sous l'une des causes de nullité énumérées à l'art. 140k LBI (consid. 2.3). Regesto Art. 26, 47, 140f e 140k LBI; certificati protettivi complementari, nullità. L'elencazione dei motivi di nullità contenuta negli art. 26 e 140k LBI è esaustiva (consid. 2.2). Né il mancato rispetto del termine per il deposito della richiesta secondo l'art. 140f LBI né una reintegrazione nello stato anteriore erroneamente ordinata dall'Istituto federale della proprietà intellettuale (art. 47 LBI) rientrano fra le cause di nullità enumerate dall'art. 140k LBI (consid. 2.3).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.