Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 140f PatG

Gesetzesartikel

Art. 140f PatG – Frist für die Einreichung des Gesuchs

1 Entscheid, in dem Art. 140f PatG eine tragende Norm ist.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.