Justizze.

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Justizze. Art. 297 ZGB

Bundesgericht

Alleiniges Obhutsrecht berechtigt zum Wegzug ins Ausland ohne Zustimmung; Sorgerechtsentzug wegen angeblicher Strafbarkeit willkürlich (Art. 297 Abs. 2 ZGB)

BGE / ATF / DTF
BGE 136 III 353 · ATF 136 III 353 · DTF 136 III 353
Datum
01.06.2010
Geschäftsnummer
BGE 136 III 353
Abteilung
CH_BGE_005
Ausgang
Rückweisung

Tragende Normen

Art. 3 HKÜ Art. 5 HKÜ Art. 82 IPRG Art. 25 ZGB Art. 297 ZGB Art. 301 ZGB Art. 302 ZGB Art. 303 ZGB Art. 307 ZGB Art. 315a ZGB

Zusammenfassung

Ein Vater wehrt sich gegen den geplanten Wegzug der Mutter mit den beiden gemeinsamen Kindern (Jahrgänge 2003 und 2006) nach Tschechien. Er verlangt die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich oder alternativ die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge sowie ein erweitertes Besuchsrecht. Das kantonale Obergericht hatte dem Vater die elterliche Sorge ab dem Zeitpunkt des Wegzugs entzogen, da es annahm, die Mutter würde sich andernfalls nach Art. 220 StGB strafbar machen und der Vater könnte ein Rückführungsbegehren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen stellen. Der Vater rügt diese Begründung als willkürlich und verstossend gegen Art. 297 Abs. 2 ZGB.

Das Bundesgericht hält fest, dass der alleinige Inhaber des Obhutsrechts grundsätzlich befugt ist, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen, ohne dass hierfür eine gerichtliche Bewilligung oder die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich wäre. Das Obhutsrecht umfasst als Kerngehalt das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemäss Art. 25 Abs. 2 ZGB. Ein solcher Wegzug ist zivilrechtlich erlaubt und macht den obhutsberechtigten Elternteil nicht nach Art. 220 StGB strafbar, solange er nicht ausschliesslich zur Vereitelung von Kontakten erfolgt.

Ferner stellt das Gericht klar, dass der nicht obhutsberechtigte Elternteil kein Rückführungsbegehren nach Art. 3 lit. a HKÜ stellen kann, wenn der alleinige Obhutsinhaber das Kind rechtmässig in einen Vertragsstaat verbringt. Die geschützte Sorgerechtsposition im Sinne des HKÜ entspricht dem schweizerischen Obhutsrecht, welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht einschliesst. Eine Widerrechtlichkeit läge nur vor, wenn eine Weisung nach Art. 307 ZGB (non-removal clause) bestünde.

Da das Obergericht den Entzug der elterlichen Sorge ausschliesslich auf die unzutreffende Annahme gestützt hat, die Mutter mache sich strafbar und der Vater könne ein Rückführungsbegehren stellen, war dieser Entscheid willkürlich. Ob ein Sorgerechtsentzug allenfalls aus anderen Gründen (fehlendes Zusammenwirken) gerechtfertigt wäre, lässt sich mangels entsprechender Sachverhaltsfeststellungen nicht beurteilen. Die Sache wird daher zur Ergänzung des Sachverhalts und neuen Beurteilung an das Obergericht zurückgewiesen. Hinsichtlich des Besuchsrechts bestätigt das Bundesgericht die kantonale Regelung als nicht willkürlich, da der Vater ein regelmässiges Wochenendbesuchsrecht erhält und somit ein kontinuierlicher Kontakt gewährleistet bleibt.

Regeste

Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers. Inhalt des elterlichen Sorgerechts (E. 3.1). Inhalt des Obhutsrechts. Dieses umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weshalb in der Regel der alleinige Inhaber mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland ziehen darf. Der neuen Situation ist mit einer darauf zugeschnittenen Regelung des Besuchsrechts Rechnung zu tragen (E. 3.2). Bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls kann die Vormundschaftsbehörde den Wegzug untersagen (E. 3.3). Der alleinige Obhutsinhaber macht sich durch den Wegzug nicht strafbar (E. 3.4). Der nicht obhutsberechtigte Elternteil kann kein Rückführungsbegehren gemäss HKÜ stellen (E. 3.5). Regeste Départ pour l'étranger; pouvoir de décision du titulaire unique du droit de garde. Composantes de l'autorité parentale (consid. 3.1). Composantes du droit de garde. Il comprend en particulier la faculté de déterminer le lieu de résidence de l'enfant, de sorte que son titulaire unique peut en règle générale déménager à l'étranger sans l'accord de l'autre parent. Le droit de visite doit être adapté en conséquence (consid. 3.2). En cas de menaces sérieuses pour le bien de l'enfant, l'autorité tutélaire peut interdire le départ pour l'étranger (consid. 3.3). Le titulaire unique du droit de garde ne se rend coupable d'aucune infraction en s'installant à l'étranger (consid. 3.4). Le parent qui n'est pas titulaire du droit de garde n'a pas qualité pour former une demande de retour au sens de la CLaH 80 (consid. 3.5). Regesto Partenza per l'estero; potere decisionale dell'unico detentore della custodia. Contenuto dell'autorità parentale (consid. 3.1). Contenuto del diritto di custodia. Questo include segnatamente il diritto di determinare il luogo di residenza, motivo per cui il suo unico detentore può di regola trasferirsi all'estero con il figlio senza il consenso dell'altro genitore. Occorre tenere conto della nuova situazione con un adeguamento del diritto di visita (consid. 3.2). In caso di una seria minaccia del bene del figlio l'autorità tutoria può vietare il trasferimento (consid. 3.3). L'unico detentore del diritto di custodia non si rende punibile con il trasferimento (consid. 3.4). Il genitore che non è detentore del diritto di custodia non può presentare un'istanza che chiede il ritorno secondo la CArap (consid. 3.5).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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