Gesetzesartikel
Art. 99 OR – Mass der Haftung und Umfang des Schadenersatzes
4 Entscheide, in denen Art. 99 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Datenanbieterin fordert Entschädigung für automatischen Bezug von Bonitätsdaten über eigenes Online-Tool: Kein vertraglicher Anspruch, kein nachgewiesener Schaden (Art. 41 Abs. 1 OR)
- Geschäftsführer zahlt Tochter ohne Nachweis einer tatsächlichen Tätigkeit Lohn: Schadenersatzanspruch wegen fraglicher Anstellung teilweise aufgehoben und Sache zurückverwiesen (Art. 321e Abs. 2 OR)
- Kunde verlangt Ersatz für nicht autorisierte Banktransaktionen: Schadensberechnung auf Gesamtdepotbasis unzulässig, Klage mangels Substanzierung abzuweisen (Art. 42 Abs. 1 und 2 OR)
- Versicherter erhält Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung trotz bestehender Anstellung bei eigener GmbH: Anspruch auf erneute Einrichtung eines Freizügigkeitskontos abgelehnt (Art. 5 Abs. 1 lit. b FZG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.