Gesetzesartikel
Art. 98 OG – Beschränkte Beschwerdegründe
4 Entscheide, in denen Art. 98 OG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Genehmigung Gemeinsamer Tarif 4d: Festplatten sind vergütungspflichtige Leerträger, Abzug für legale Downloads, Inkrafttreten neu bestimmt (Art. 20, 46, 60 URG)
- Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Bundesratsentscheid zur Spitalliste unzulässig; kein Anspruch auf gerichtliche Überprüfung gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK (Art. 98 OG)
- Strassenanstösser klagt gegen Fahrverbot: Eigentumsgarantie nicht verletzt, Verwaltungsgerichtsbeschwerde unzulässig (Art. 26 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK)
- Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Bundesratsentscheid zur Spitalliste unzulässig, kein Anspruch auf gerichtliche Beurteilung (Art. 98 OG, Art. 6 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.