Gesetzesartikel
Art. 8a IVG – Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern mit Eingliederungspotenzial
5 Entscheide, in denen Art. 8a IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte mit rückwirkender IV-Rente und vorheriger Eingliederungsmassnahme erhält keine provisorische Weiterversicherung nach Art. 26a Abs. 1 BVG
- Versicherter mit primärem Benzodiazepin- und Opioid-Abhängigkeitssyndrom erhält Invalidenrente ab 1. September 2013: Suchterkrankungen sind grundsätzlich invalidenversicherungsrechtlich beachtlich (Art. 7 Abs. 2 IVG)
- Pensionskasse PUBLICA fordert Rückerstattung von Invalidenrente wegen Überentschädigung: mutmasslich entgangener Verdienst richtet sich nach tatsächlich erzieltem Einkommen als Projektmanager (Art. 24 Abs. 1 BVV)
- Rentnerin mit 100%-Invalidität verweigert Belastbarkeitstraining: Rente wird wegen Mitwirkungsverweigerung aufgehoben (Art. 21 Abs. 4 ATSG)
- IV-Stelle hebt Rente falsch auf: Weiterauszahlung bis Gerichtseröffnung wegen nahtloser Eingliederungsmassnahmen (Art. 17 ATSG; SchlBest. IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.