Gesetzesartikel
Art. 84 AMM-VO: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 84 AMM-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender mit früheren Anträgen in Italien: Nichteintreten und Wegweisung nach Italien gemäss AMM-VO bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Afghanischer Asylsuchender beantragt Schutz: Minderjährigkeit nicht glaubhaft, Dublin-Zuständigkeit Bulgariens bestätigt, Nichteintreten und Wegweisung rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Dublin-Überstellung libanesische Familie mit Visum nach Frankreich: Gesundheitszustand und Kindeswohl begründen keinen Selbsteintritt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Kongolesin mit spanischem Schengen-Visum: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Spanien bestätigt (Art. 12 Abs. 4 Dublin-III-VO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.