Gesetzesartikel
Art. 79 MWSTG – Ermessenseinschätzung
4 Entscheide, in denen Art. 79 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige überlässt Kunstgegenstände eng verbundenen Aktionären unentgeltlich: Mehrwertsteuerpflichtige Leistung an eng verbundene Personen, aber fehlerhafte Drittvergleichsschätzung durch ESTV (Art. 24 Abs. 2 MWSTG)
- Imbissbetrieb mit handschriftlicher Buchführung und Minusbeständen im Kassenbuch: Ermessenseinschätzung der Mehrwertsteuer nach Art. 79 MWSTG 2009 für zulässig erklärt (Art. 79 MWSTG)
- Mehrwertsteuerpflichtige AG reicht sechs Jahre lang keine Bilanzen, Erfolgsrechnungen und Abrechnungen ein: ESTV darf Ermessenseinschätzung vornehmen, Beschwerde abgewiesen (Art. 79 MWSTG)
- Mehrwertsteuerschätzung bei fehlendem Kassabuch: Umsatzschätzung auf Basis von Erfahrungszahlen für Pizzerien mit 70%-Bruttogewinnmarge rechtmässig, Zeitraumfehler bei Verzugszinsberechnung korrigiert (Art. 79 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.