Gesetzesartikel
Art. 77 UVG – Leistungspflicht der Versicherer
4 Entscheide, in denen Art. 77 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter erhält nach erstem Unfall weiterhin Taggelder und erleidet zweiten Unfall: Rückwirkende Leistungseinstellung enthebt nicht automatisch der Versicherungsdeckung für neuen Unfall (Art. 3 Abs. 2 und 5 UVG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 lit. b UVV)
- Freiwillig versicherter Selbstständiger mit Unfall 2000 erhält Invalidenrente 2020: Analogie zu Art. 24 Abs. 2 UVV bei krassem Missverhältnis zwischen vereinbartem und tatsächlichem Verdienst anerkannt (Art. 24 Abs. 2 UVV)
- Unfallversicherer streiten über Rückvergütung von Vorleistungen: Keine inhaltliche Prüfung im Verfahren nach Art. 78a UVG, Rückerstattung hängt von kantonalem Verfahren ab (Art. 78a UVG)
- SWICA als Mitversicherer darf gegen Leistungsverfügung der Suva einsprechen: Berührtheit wegen Bindungswirkung des Invaliditätsgrads gegeben (Art. 59 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.