Gesetzesartikel
Art. 75 ATSG – Einschränkung des Rückgriffs
4 Entscheide, in denen Art. 75 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeberin haftet für tödlichen Unfall durch eigenen Bagger auf Baustelle: Regressprivileg entfällt trotz Unfall auf nicht-öffentlicher Fläche, weil Bagger obligatorisch versichert war (Art. 75 Abs. 3 ATSG)
- Sozialversicherer verlangen Regress vom Werkeigentümer nach Arbeitsunfall: Kein Anspruch, weil Arbeitgeberin im Innenverhältnis gesamthaft haftet (Art. 75 ATSG, Art. 51 Abs. 2 OR)
- Einsatzbetrieb bei Leiharbeit kann sich nicht auf Regressprivileg gemäss Art. 75 Abs. 2 ATSG berufen, da nur Verleiher als Arbeitgeber gilt (Art. 75 Abs. 2 ATSG)
- Gemeinsamer Regress von Suva, IV und AHV gegen Haftpflichtversicherer: Parteifähigkeit bejaht, Regressprivileg des Arbeitgebers mindert Haftung des Dritten (Art. 72, 75 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.