Gesetzesartikel
Art. 73 KVV – Limitierungen
4 Entscheide, in denen Art. 73 KVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmazieunternehmen klagt gegen Limitierung seines Vitamin-D-Medikaments auf Prophylaxe der E._______: Limitierung rechtmässig, aber Preissenkung wegen fehlerhafter Hauptindikationsbestimmung aufgehoben (Art. 65b Abs. 2 KVV)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels A._______: Bundesverwaltungsgericht hebt Verfügung auf, weil bei der dreijährlichen Überprüfung ein therapeutischer Quervergleich fehlt (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- Krankenkasse lehnt Kostenübernahme für Myozyme bei spätem Morbus Pompe ab: Individuelle Wirtschaftlichkeitsprüfung unzulässig, Leistungspflicht besteht bei Erfüllung der Spezialitätenlistenvorgaben (Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG)
- Versicherter mit Cluster-Kopfschmerz beantragt Kostenübernahme für Sumatriptan-Mepha in höherer als zugelassener Dosierung: Bundesgericht verweist Fall zur ergänzenden medizinischen Abklärung zurück (Art. 71a Abs. 1 lit. b KVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.