Gesetzesartikel
Art. 70 SchKG – Zahlungsbefehl: Ausfertigung
4 Entscheide, in denen Art. 70 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehegatte erhält Zahlungsbefehl als Dritteigentümer: Keine zusätzliche Zustellung als Ehegatte erforderlich, obwohl Grundstück Familienwohnung ist (Art. 153 Abs. 2 SchKG)
- Eheleute als Mitbetriebene in Pfandverwertung: Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Ehemann als Dritteigentümer genügt auch für seine Funktion als Ehegatte; Rechtsvorschlag in paralleler Betreibung nicht wirksam (Art. 153 Abs. 2 SchKG)
- Erbe klagt gegen Pfandverwertung einer ungeteilten Erbschaft: Zustellung an einen Miterben rechtmässig, Aufschubsgesuch am Steigerungstag missbräuchlich (Art. 49 SchKG)
- Schuldner reicht Rechtsvorschlag am 14. Februar 2017 ein: Zustellung des Zahlungsbefehls am 3. Februar 2017 festgestellt, Rechtsvorschlag um einen Tag verspätet und unwirksam (Art. 72 Abs. 1 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.