Gesetzesartikel
Art. 7 StPO – Verfolgungszwang
4 Entscheide, in denen Art. 7 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung von Betreibungsamt-Mitarbeitern wegen digitaler Unterschrift auf Zahlungsbefehl abgewiesen (Art. 90 BGG)
- Anzeige gegen Mitarbeitende des kantonalen Sozialamts und einer privaten Betreibergesellschaft wegen mangelhafter Corona-Schutzmassnahmen in Rückkehrzentren: Ermächtigungsvorbehalt greift für Privatangestellte nicht, für Staatsbedienstete aber nur bei ausreichendem Tatverdacht (Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO)
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Beschwerde gegen Telefonüberwachung im Drogenverfahren: Zufallsfunde zulässig, Dauer gerechtfertigt (Art. 269 ff. StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.