Gesetzesartikel
Art. 7 ELV – Kinder, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen
4 Entscheide, in denen Art. 7 ELV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invaliditätspensionärin beantragt Übernahme von Kinderkrippenkosten als Krankheits- und Behinderungskosten: Kein Anspruch, da Aufzählung in Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG abschliessend ist
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Invalidenrentner mit minderjähriger Tochter aus Dominikanischer Republik: Ergänzungsleistung nicht erhöht, da Tochter keinen Anspruch auf IV-Kinderrente hat (Art. 9 Abs. 2 ELG)
- Ergänzungsleistungen für fremdplatzierte Kinder: Anspruch besteht auch ohne EL-Berechtigung des IV-Rentenbeziehenden Vaters (Art. 7 Abs. 1 lit. c ELV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.