Gesetzesartikel
Art. 69 SchKG – Zahlungsbefehl
4 Entscheide, in denen Art. 69 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung von Betreibungsamt-Mitarbeitern wegen digitaler Unterschrift auf Zahlungsbefehl abgewiesen (Art. 90 BGG)
- Säumiger Versicherter wird vor Zustellung des Zahlungsbefehls in Liste der säumigen Versicherten eingetragen: Eintragung rechtens, weil Betreibungsmeldung bereits mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 erfolgte (§ 22 Abs. 1 KVGG/AG)
- Schuldner beanstandet Zahlungsbefehl über über 80 Millionen Franken wegen unklarer Forderungsangaben: Angaben zu rechtskräftigen Steuerentscheiden und -verfügungen genügen für Erkennbarkeit der Forderung (Art. 69 SchKG)
- Beschwerdeführer leiten Betreibung zur Verjährungsunterbrechung ein: Vorinstanz verwechselt Vollstreckungs- mit materiellem Recht und erklärt Betreibung zu Unrecht für rechtsmissbräuchlich (Art. 2 Abs. 2 ZGB, Art. 135 Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.