Gesetzesartikel
Art. 680 OR – Leistungspflicht des Aktionärs: Gegenstand
4 Entscheide, in denen Art. 680 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Zwei Alleinaktionäre vereinbaren gegenseitige Abgangsentschädigungen: Insichgeschäft gilt als genehmigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 112 para. 2 OR)
- Aktiengesellschaft gewährt ihrem Alleinaktionär Darlehen in Höhe von über 1,9 Millionen Franken: Verdeckte Gewinnausschüttung festgestellt, steuerbarer Reingewinn erhöht (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Revisionsstelle haftet für Dividende trotz Cash-Pool-Darlehen: Agio ist aber ausschüttbar (Art. 680 Abs. 2 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.