Gesetzesartikel
Art. 68 UVG – Art und Registereintragung
4 Entscheide, in denen Art. 68 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ersatzkasse weist Arbeitgeber nach Kündigung durch alten Versicherer einem neuen Versicherer zu: Zwangszuweisung nach Art. 73 Abs. 2 UVG ist zulässig, Notstandsabkommen obsolet (Art. 73 Abs. 2 UVG)
- Verein mit Service-Centern für amtliche Fahrzeugkontrollen unterliegt obligatorischer Unfallversicherung bei der Suva (Art. 66 Abs. 1 lit. m UVG)
- Versicherer des letzten Arbeitgebers zuständig für Übergangsentschädigung nach Nichteignungsverfügung trotz vorheriger Kündigung (Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV)
- Unfallversicherer streiten über Rückvergütung von Vorleistungen: Keine inhaltliche Prüfung im Verfahren nach Art. 78a UVG, Rückerstattung hängt von kantonalem Verfahren ab (Art. 78a UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.