Gesetzesartikel
Art. 65d BVG – Massnahmen bei Unterdeckung
4 Entscheide, in denen Art. 65d BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stiftung als frühere Arbeitgeberin wehrt sich gegen Sanierungsbeitrag der Pensionskasse Basel-Stadt: Klage verfrüht, weil Aufsichtsbehörde nicht zuvor über Sanierungsbedürftigkeit entschieden hat (Art. 73 BVG)
- Arbeitgeber versichert neue Mitarbeiter nicht bei angeschlossener Pensionskasse und macht sie zur reinen Rentnerkasse: Ausfinanzierungspflicht bleibt bestehen (Art. 65d BVG)
- Pensionskasse führt flexibles Rentensystem mit Bonusteil ein: Kürzung laufender Altersrenten ohne Unterdeckung unzulässig (Art. 65d BVG)
- Aufsichtsbehörde ordnet vorzeitige Aufhebung einer sanierungsunfähigen Rentnerkasse an: Leistungspflicht des Sicherheitsfonds setzt kumulative Zahlungsunfähigkeit voraus (Art. 25 Abs. 1 SFV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.