Gesetzesartikel
Art. 61 BGBB – Grundsatz
4 Entscheide, in denen Art. 61 BGBB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger verkauft landwirtschaftliche Grundstücke ohne Bewilligung nach bäuerlichem Bodenrecht: Anspruch auf steuerliches Privileg für Grundstückgewinnsteuer wird wegen Rechtsmissbrauchs verneint (Art. 2 Abs. 2 lit. c BGBB)
- Abbaudienstbarkeit auf landwirtschaftlichem Grundstück ausserhalb Abbaugebiet: Eintragung im Grundbuch bewilligungspflichtig, weil wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommend (Art. 61 Abs. 3 BGBB)
- Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes durch AG trotz umgezontem Grundstück: Bewilligung verweigert wegen drohender Umgehung, Sache zurückgewiesen (Art. 61 ff. BGBB)
- Früherer Eigentümer verliert Legitimation zur Anfechtung einer Erwerbsbewilligung nach Zwangsversteigerung (Art. 83 Abs. 3 BGBB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.