Gesetzesartikel
Art. 6 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 6 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Aktionär erhält Darlehen von seiner eigenen AG: Teilweise Simulation festgestellt, nur der Zuwachs von 2021 ist als geldwerte Leistung steuerbar (Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG)
- Eheleute mit steuerlichem Wohnsitz in Schaffhausen erwerben Wohnung in Italien: Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert werden auf Basis von 80 bzw. 5,0 Prozent festgesetzt (Art. 127 Abs. 2 BV)
- Eheleute beantragen Abzug von Krankheitskosten und Unterhaltskosten für deutsches Geschäftsgrundstück: Abzüge abgelehnt, weil Kosten nicht nachgewiesen und ausländische Verluste nicht steuerlich anrechenbar sind (Art. 33 Abs. 1 lit. h DBG)
- Verlustvortrag aus deutscher Personengesellschaft: Satzbestimmende Berücksichtigung im Folgejahr zulässig (Art. 6 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.