Gesetzesartikel
Art. 6 BVG – Mindestvorschriften
4 Entscheide, in denen Art. 6 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pensionskasse fordert zu viel ausgezahlte Invalidenrente zurück: Rückforderung verspätet für Leistungen bis 22. November 2020, weil Frist ab 7. August 2018 lief (Art. 35a BVG)
- Versicherte Person erhält Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge weiter: Aufhebung durch Vorsorgeeinrichtung unzulässig, da keine reglementarische Grundlage für voraussetzungslose Anpassung (Art. 23 BVG)
- Pensionskasse schiebt Invalidenrente auf: Zulässig trotz Rückforderung der Taggelder durch IV-Rentennachzahlung (Art. 26 Abs. 2 BVG)
- Vollinvalidität vor Pensionsalter: Kein gesetzlicher Kapitalbezug aus zweiter Säule bei reglementarischer Umwandlung (Art. 37 Abs. 2 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.