Gesetzesartikel
Art. 6 AHVG – 2. Beiträge der Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber
4 Entscheide, in denen Art. 6 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Uber-Fahrer in der Schweiz gelten als unselbstständig erwerbstätig: Weisungsabhängigkeit und fehlendes Unternehmerrisiko führen zur Beitragspflicht der Uber B.V. (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt AHV-Altersrente: Mindestbeitragsdauer fehlt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Steuerabzug für Säule 3a verweigert: Kein Abzug ohne AHV-Pflicht trotz Wohnsitz in der Schweiz (Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG)
- Franzose mit Schweizer Wohnsitz arbeitet in Bulgarien für niederländische Firma: AHV-Beitragspflicht verneint, weil Sitz des Arbeitgebers das anwendbare Recht bestimmt (Art. 14 Abs. 2 Bst. b Ziff. ii VO 1408/71)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.