Gesetzesartikel
Art. 58 StGB – Vollzug
4 Entscheide, in denen Art. 58 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigter beantragt vorzeitigen Antritt stationärer therapeutischer Massnahme: Bewilligung trotz fehlender Dringlichkeit wegen Entscheidungshilfefunktion und Therapiebereitschaft (Art. 58 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 StGB)
- Vorzeitige Vernichtung beschlagnahmten Hanfs verletzt Eigentumsgarantie mangels formeller Gesetzesgrundlage (Art. 26 Abs. 1 BV)
- Geschädigter ohne rechtlich geschütztes Interesse an Sicherungseinziehung nach Art. 58 StGB; Nichtigkeitsbeschwerde unzulässig (Art. 270 lit. h BStP)
- Bordellbetreiberin kontrolliert thailändische Prostituierte: Förderung der Prostitution bejaht, Festhalten verneint, Waffeneinziehung aufgehoben (Art. 195 Abs. 3 und 4, Art. 196, Art. 58 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.