Gesetzesartikel
Art. 57 StGB – Verhältnis der Massnahmen zu den Strafen
4 Entscheide, in denen Art. 57 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Besitzer eines Schmetterlingsmessers und eines Wurfsterns verurteilt wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz: Besitz strafbar, weil Erwerb und Einfuhr nicht rechtmässig erfolgten (Art. 12 WG)
- Generalstaatsanwaltschaft klagt gegen Fristberechnung für Verlängerung stationärer therapeutischer Massnahme: Beginn der Fünfjahresfrist richtet sich nach rechtskräftigem Anordnungsentscheid (Art. 59 Abs. 4 StGB)
- Verurteilter zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes und Raubes: Anordnung einer Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB trotz lebenslänglicher Freiheitsstrafe zulässig und gerechtfertigt (Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB)
- Anrechnung von Untersuchungshaft auf stationäre therapeutische Massnahme: Genugtuung für Überhaft entfällt, Sache zurückgewiesen (Art. 431 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.