Gesetzesartikel
Art. 54 StGB – Betroffenheit des Täters durch seine Tat
4 Entscheide, in denen Art. 54 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer verlangt strafmildernde Berücksichtigung der Landesverweisung bei der Strafzumessung: Ablehnung, weil Landesverweisung keine Strafe ist, sondern sichernde Massnahme (Art. 47, 54 und 66a ff. StGB)
- Beschwerdeführerin bestellt im Namen ihrer Ex-Freundin Waren im Internet: Betrugstatbestand erfüllt, Opfermitverantwortung verneint, Strafreduktion nach Art. 54 StGB abgelehnt (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Beschwerdeführerin verlangt Einstellung des Strafverfahrens und Übernahme der Verfahrenskosten nach Strafbefreiung gemäss Art. 54 StGB: Bundesgericht weist Beschwerde ab, Kosten bleiben bei ihr (Art. 426 StPO)
- Rheumatologin verkauft nicht zugelassenes Arthrose-Mittel: Schuldspruch bestätigt, Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit abgelehnt (Art. 8 StPO, Art. 52 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.