Gesetzesartikel
Art. 53 UVG – Eignung
4 Entscheide, in denen Art. 53 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rehaklinik klagt gegen Suva wegen Priorisierung eigener Kliniken: Keine sachliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts, da Streitigkeit wettbewerbsrechtlich und nicht aus unmittelbarer UVG-Anwendung (Art. 57 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherte mit Tetraplegie erhält Hauspflege durch nicht tarifvertraglich gebundene Spitex: Kostenübernahme durch Unfallversicherer bleibt trotz fehlendem Vertragsbeitritt wirksam (Art. 18 UVV)
- Unfallversicherer verweigert Kostenübernahme für Hauspflege durch nicht tarifgebundene Spitex: Keine Verweigerung möglich bei fehlendem Wahlrecht der Versicherten (Art. 56 Abs. 1 Satz 2 UVG)
- Zahnarzt ohne eidgenössisches Diplom: Abrechnungsberechtigung bei SUVA verneint mangels wissenschaftlichem Befähigungsausweis (Art. 53 Abs. 1 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.